In der Zeit wo Energiekosten einen größern Posten in der Unternehmensbilanz einnimmt, ist Energieeffizienz und Einsparung sinnvoll. In der Vergangenheit wurde durch günstige Energie wenig Augenmerk darauf gelegt. Durch gesetzliche und wirtschaftliche Änderungen ist nun ein genauerer Blick notwendig , der durch ein Energieaudit erreicht wird.
Was ist ein Energieaudit laut Defintion Bundesamt für Ausfuhrkontrolle?
Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.
Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten.
Welches Unternehmen kann ein Energieaudit machen ?
Im Grunde jedes ...
-Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 3.000 Euro.
- Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 600 Euro.
(Aufgrund von kurzfristigen Änderungen seitens des Fördermittelsgebers, können die voran genannten Fördersummen und -höhen zwischenzeitlich sich geändert haben - Bei Interesse bitte die aktuellen Förderkontitionen erfragen)
Welche Unternehmen müssen ein Energieaudit machen?
Die Pflicht für ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 trifft alle Organisationen mit mehr als 249 Mitarbeitern, mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme oder mehr als 50 Mio. Euro Umsatz.
Welche Unternehmen sind vom Energieaudit ausgenommen?
Unternehmen die höherwertige Energie- und Umweltmanagmentzertifizierungen betreiben.